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BGH, 05.04.1955 - 2 StR 457/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58
Rechtsmittel
Aus dem Urteil des 2. Strafsenats vom 5. April 1955 - 2 StR 457/54 - (mitgeteilt bei Herlan MLR 1955, 527) ergibt sich nichts Gegenteiliges. - BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses
Im Urteil vom 5. April 1955 - 2 StR 457/54 (LM Nr. 4 zu § 247 StPO) hat er ausdrücklich in diesem Sinne entschieden, und zwar in der Annahme, damit nicht von BGHSt 4, 364 abzuweichen. - BGH, 27.11.1959 - 4 StR 498/58
§ 58 Strafprozessordnung (StPO) als Ordnungsvorschrift - Beeinflussung der …
Auf eine Verletzung des § 58 StPO (nicht § 59, den die Revision versehentlich anführt) kann die Revision grundsätzlich nicht gestützt werden, weil es sich um eine Ordnungsvorschrift handelt, die Ausnahmen gestattet (vgl. RGSt 54, 297; 40, 157 f; BGH 2 StR 457/54 vom 5. April 1955). - BGH, 22.02.1957 - 1 StR 505/56
Rechtsmittel
Das Urteil beruht deshalb nicht auf dem gerügten Mangel (BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; BGH JZ 1955, 386). - BGH, 02.12.1958 - 5 StR 520/58
Rechtsmittel
Es kann dahinstehen, ob hier der Vorschrift des § 33 StPO damit genügt war, daß die Angeklagte und ihr Verteidiger Gelegenheit zur Äußerung hatten, bevor der Wachtmeister die Anordnung des Vorsitzenden durchführte (vgl. BGH 2 StR 457/54 vom 5. April 1955).